Verhinderungspflege beim Pflegedienst Rose
Denken Sie auch mal an sich. Wir vertreten Sie gern.
Für Sie ist es eine Selbstverständlichkeit: Tag für Tag sind Sie für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen da – rund um die Uhr gilt Ihre Aufmerksamkeit der Sorge um den Vater oder die Mutter, um den Partner. Was aber, wenn Sie selber einmal Hilfe benötigen, wenn Sie beispielsweise einen Arzt aufsuchen oder für einige Tage ins Krankenhaus müssen? Auch andere Dinge können sich nicht immer aufschieben lassen. Dringende Besorgungen, Besuche bei Freunden oder Familienfeiern, ein sicherlich wohlverdienter Urlaub. Die Aufrechterhaltung Ihrer eigenen sozialen Kontakte – verbunden mit einer Ruhepause vom Pflegealltag – kann Ihnen Rückhalt und neue Kraft geben.
In solchen Fällen können Sie auf unsere professionelle Hilfe setzen. Die Pflegedienst Rose GmbH steht als hilfreicher und zuverlässiger Partner an Ihrer Seite. Sowohl die pflegerische als auch die alltägliche hauswirtschaftliche Versorgung der Person, um die Sie sich normalerweise kümmern, kann von uns für die Dauer Ihrer Abwesenheit übernommen werden.
Vorab besuchen wir den Pflegebedürftigen und machen uns mit ihm und seiner häuslichen Umgebung vertraut. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir alles Notwendige: welche Medikamente müssen wann verabreicht werden, wer ist im Notfall zu benachrichtigen, welcher Arzt oder Therapeut kommt wann zu Hausbesuchen. Auch die Vorlieben des Pflegebedürftigen zum Beispiel bezüglich des Essens werden festgehalten, ebenso Angaben über die Erreichbarkeit eines Hausmeisters oder die Bedienung von Haushaltsgeräten. Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung erbringen wir selbstverständlich auch behandlungspflegerische Leistungen.
Möglichkeiten und Kosten der Verhinderungspflege
Die Dauer unseres Einsatzes hängt davon ab, wie lange Sie als private Pflegeperson verhindert sind. Ganz egal, ob Sie einen Urlaub planen oder unsere Hilfe öfter mal stundenweise in Anspruch nehmen möchten – wir sollten uns einmal in Ruhe über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege unterhalten.
In den meisten Fällen können die Kosten für die Verhinderungspflege von den Pflegekassen übernommen werden – vorausgesetzt, dass Sie den Pflegebedürftigen schon seit mindestens einem halben Jahr in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben und die entsprechende Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 2) festgestellt wurde.
Bei Heranziehung eines ambulanten Pflegedienstes steht für die Verhinderungspflege ein Etat von derzeit bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Sofern der Betrag der Kurzzeitpflege nicht beansprucht wurde, kann die Verhinderungspflege um bis zu 806 Euro auf insgesamt bis zu 2.418 Euro erhöht werden. Dabei verringert sich der Anspruch auf die Kurzzeitpflege entsprechend.
Der Etat für die Verhinderungspflege wird nicht auf die sonstigen Pflegeleistungen angerechnet, es handelt sich also um ein zusätzliches Leistungspaket, das Sie zum Wohle des Pflegebedürftigen und zu Ihrer eigenen Entlastung in Anspruch nehmen können.
Bei der Antragstellung an die Pflegekasse zur Kostenübernahme sind wir Ihnen gern behilflich.
Rufen Sie uns einfach an: 0511 – 26 11 00 10