Behandlungspflege beim Pflegedienst Rose

Häufig sind neben der Grundpflege Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege erforderlich. Im Krankenhaus wird jeder Patient medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung.

Die Behandlungspflege wird auf Anordnung des Arztes im Rahmen einer „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ für spezielle Versorgungsformen ausgestellt. Die Kosten werden nach Prüfung von der Krankenkasse übernommen. Bei diesen Leistungen handelt es sich somit nicht um Leistungen der Pflegekasse. Auch Menschen ohne Pflegebedürftigkeitsfeststellung haben Anspruch auf diese Versorgung, sofern alle Voraussetzungen dafür vorliegen.

Enge Zusammenarbeit mit Haus- und Facharzt

Wir vom Pflegedienst Rose arbeiten bei der Versorgung unserer Patienten eng mit dem jeweiligen Haus- oder Facharzt zusammen, um z B. das medizinisch notwendige Verabreichen von Injektionen, Einreibungen oder anderen Medikamenten sicherzustellen. Gleiches gilt u. a. auch für das Legen und Pflegen von Kathetern.

Die kontinuierliche Verbesserung der Behandlungspflege ist uns dabei sehr wichtig. Daher finden auch regelmäßig für unsere Pflegefachkräfte Fortbildungsmaßnamen statt. Pflege- und Hilfsmittel werden in Kooperation mit Apotheken, Sanitätshäusern sowie Pflege-und Hilfsmittelversorgern besorgt.

Durch die dichte Zusammenarbeit können wir z.B. die Wunderversorgung dauernd verbessern, da nur die aktuellsten Verbandsmaterialien eingesetzt werden. Darüber hinaus garantieren einzelfallspezifische Anwendungsberatungen seitens der Hersteller jederzeit eine optimale Versorgung.

Bereiche der Behandlungspflege

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutuan (s. c.)
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Behandlung eines Dekubitus
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und einer Ernährungssonde (bei enteraler Ernährung)
  • Katheterwechsel, Blasenspülung
  • Einläufe
  • Einreibungen

Wenn die Behandlungspflege nicht ausreicht

Nicht immer reicht medizinische Behandlungspflege allein aus, damit der pflegebedürftige Patient zu Hause angemessen versorgt wird.  Manche pflegebedürftigen Patienten leben ganz alleine und haben niemanden, der sich im Krankheitsfall um sie kümmert. Andere sind so schwer beeinträchtigt, dass auch Sie als Angehöriger, Mitbewohner oder Partner die erforderlichen Tätigkeiten nicht bewältigen können.

Das heißt im Bedarfsfall kann der Haus- oder Facharzt zusätzlich zur medizinischen Behandlungspflege weitere notwendige Maßnahmen der Grundpflege verordnen. Wenn Hilfe benötigt wird, finden wir eine Möglichkeit!

Rufen Sie uns einfach an: 0511 – 26 11 00 10